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Tod eines HaustieresBestattungsmöglichkeiten für ein Haustier |
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Gesetzliche Richtlinien Wer die Möglichkeit hat, beerdigt sein Tier im
eigenen Garten. Zuvor sind aber einige Ämtergänge nötig, denn: Tiere dürfen
nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde im Garten begraben
werden. Das geht aus einer EU-Verordnung hervor, die ursprünglich für
die Eindämmung von BSE und zur Seuchenvermeidung in Kraft gesetzt wurde.
Sie besagt, dass der Besitzer einen formlosen Antrag auf Hausbestattung
beim zuständigen Veterinäramt stellen muss. Das Haustier darf
allerdings nur dann im eigenen Garten begraben werden, wenn dieser sich
nicht in einem Wasserschutzgebiet, oder in der Nähe von öffentlichen Plätzen
und Wegen befindet. Eine mindestens 50 Zentimeter hohe Erdschicht,
gemessen vom Rand der Grube, muss das Tier zudecken. Auch hier ist
Vorsicht geboten: Das Tier darf an keinen ansteckenden Krankheiten
gelitten haben, da eine Gefahr für die Bevölkerung ausgeschlossen werden
muss Generell ist also
das Beerdigen der Haustiere im eigenen Garten möglich; auf öffentlichen
Plätzen oder beispielsweise in einem Wald ist es jedoch strikt verboten.
Halten sich die Besitzer nicht an die Bestimmungen, so drohen Bußgelder
von bis zu 15.000 Euro, da es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt. Wer
keinen eigenen Garten hat und sein Tier dennoch angemessen beerdigen möchte,
kann sich an Tierfriedhöfe wenden.
In der Schweiz: Vergraben werden dürfen (ZGB Art.8.1): -
Tierkörper, die aus schwer zugänglichen
Orten nicht zur Behandlung in einen Entsorgungsbetrieb
verbracht werden können
-
Tierkörper, die mit Fremdkörpern
vermengt sind und deshalb nicht in einem Entsorgungsbetrieb behandelt
werden können
-
Tierkörper, die infolge einer Seuche
oder Naturkatastrophe anfallen, und die nicht in einem Entsorgungsbetrieb
behandelt werden können
-
Einzelne kleine Tiere bis zu einem
Gewicht von zehn Kilogramm auf Privatgrund
- Heimtiere auf
Tierfriedhöfen. Tierfriedhöfe
und Kleintierkrematorien Es
gibt Friedhöfe für Tiere, hören Sie sich um, fragen Sie bei Ihrem
Tierarzt oder nächsten Tierschutzverein nach, vielleicht ist auch in
Ihrer Nähe ein Tierfriedhof. Oder suchen Sie im Internet. Es gibt die Möglichkeit für Erdbestattungen (Einzelgräber oder Gemeinschaftsgräber) oder Urnengräber. Sie können Ihr Tier auch einzeln
kremieren lassen, so erhalten Sie nur die Asche Ihres Tieres und können
diese z.B. in einer Urne mit nach Hause nehmen. Leider ist alles auch eine Frage der finanziellen Möglichkeiten, doch es gibt Preisunterschiede, sicherlich finden Sie auch Angebote die Ihnen entsprechen und bezahlbar sind.
auch in diesem Bereich werden "Geschäfte" gemacht !
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Ein Krematorium das von Vater und Sohn betrieben wird, sie sprechen auch deutsch und zeigen alles. Man kann sein Tier abgeben und später die Urne abholen, oder man kann auch warten, dabei sein wenn das Tier in den Kremationsofen kommt, so kann man ganz sicher sein, das es das eigene Tier ist und auch dessen Asche, die man mit nach Hause nimmt. Wir waren schon mit mehreren Tieren dort und blieben jeweils dabei. Es ist ein sehr seriöses und verständnisvolles Familienunternehmen. Angeboten werden Transport des Tierkörpers, abholen Zuhause oder beim Tierarzt, 24 H Service, Kollektivkremationen, Einzelkremation, Urnen, Urnengräber
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weitereAdressen: Tierfriedhof
Läufelfingen,
Baselland:
tier-friedhof.ch Kleintierkrematorien
Deutschlandweit: Überblick über Tierfriedhöfe
in Deutschland- Frankreich – Schweiz: Tiersärge
und Tierurnen Sie haben die Möglichkeit Särge oder Urnen für Ihr Tier auszusuchen und
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Ihnen zwei Adressen angeben, die ein persönliches Engagement einbringen
und uns vom Angebot und Leistung gefallen:
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